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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werbemittel in Druckschriften, Online- Portalen und Apps

 

1. Geltungsbereich, Definitionen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Werbemittel in Druckschriften, Online-Portalen und Apps (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen der Kommunikation & Wirtschaft GmbH, Baumschulenweg 28, 26127 Oldenburg, (im Folgenden „Verlag“ genannt) und Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) geschlossenen Verträge sowie Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen von Verträgen über die Veröffentlichung und/oder Zugänglichmachung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen und/oder anderer Werbemittel (alle im Folgenden „Werbemittel“ genannt) in Zeitschriften und anderen Druckschriften und/oder Online-Portalen sowie Apps (Anwendungen für mobile Endgeräte) des Verlages. Alle diese Verträge, Ergänzungen, Erweiterungen und Modifizierungen werden im Folgenden zusammenfassend „Vertrag“ genannt.
1.2 Eine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung wird im Folgenden als „Leistungsauftrag“ bezeichnet.
1.3 „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern finden – es sei denn, sie werden durch den Verlag ausdrücklich und schriftlich angenommen – keine Anwendung. Sie kommen auch nicht zur Anwendung, wenn sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages nicht oder nur teilweise widersprechen.

2. Zustandekommen des Vertrages / Abtretung

2. 1 Der Auftraggeber erteilt unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars (gedruckt oder elektronisch), den Telefonverkauf oder einen entsprechenden, hierfür vorgesehenen Vertriebskanal des Verlages (alle zusammenfassend im Folgenden „Auftragsformular“ genannt) einen für ihn verbindlichen Leistungsauftrag.
2.2 Mit seinem Auftrag versichert der Auftraggeber, Unternehmer (vgl. Abs. 1.4) zu sein. Ferner ist der Auftraggeber zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Bestellung erhobenen Daten verpflichtet.
2.3 Der Leistungsauftrag gilt als angenommen, wenn er vom Verlag nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Leistungsauftrages abgelehnt wurde. Im Falle der vorherigen Erbringung der Leistung (z. B. Onlinestellung/Erscheinen des Werbemittels), einer vorherigen Übersendung eines Korrekturabzuges durch den Verlag oder einer anderweitigen Bestätigung des Leistungsauftrages durch den Verlag gilt der Leistungsauftrag mit dem Eintritt des jeweiligen Ereignisses als durch den Verlag angenommen.
2.4 Druckunterlagen und andere übersandte Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur auf Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Der Verlag ist insoweit nicht zur Aufbewahrung verpflichtet.
2.5 Handelt es sich bei dem Auftraggeber um eine Agentur, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande. Solche Aufträge dürfen nur auf einen Kunden der Agentur bezogen sein und keine Werbung anderer Agenturkunden enthalten.
2.6 Soweit der Auftraggeber seinen Auftrag über ein Online-Auftragsformular des Verlages erteilt, kann der Auftraggeber seine Eingaben vor dem Absenden des Auftragsformulars mit den auf der Formularseite zur Verfügung gestellten technischen Mitteln sowie über die üblichen Funktionen seines Internetbrowsers und seiner Tastatur/Maus korrigieren. Mit Anklicken des Vertragsschluss-Buttons erteilt der Auftraggeber einen verbindlichen Auftrag; Eingabefehler können danach nicht mehr korrigiert werden.
2.7 Die Leistung auf Dritte zu übertragen ist dem Auftraggeber – unter Ausnahme des Anwendungsbereiches von § 354a HGB – nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlages gestattet.

3. Vertragsgegenstand / Ausführung

3.1 Der Verlag wird die vereinbarungsgemäß vom Auftraggeber zur Veröffentlichung und/oder Weitergabe und/oder Zugänglichmachung überlassenen Daten, Texte, Bilder, Videos und sonstigen Informationen sowie Gegenstände (im Folgenden zusammenfassend „Materialien“ genannt) im vereinbarten Umfang platzieren, zugänglich machen und/oder weitergeben. Dabei gewährleistet der Verlag die für den gewählten Titel/das gewählte Online-Portal übliche Druck-/Erscheinungsqualität im Rahmen der durch die Materialien gegebenen Möglichkeiten.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, entscheidet der Verlag nach eigenem Ermessen über die Platzierung des Werbemittels. Im Übrigen behält sich der Verlag vor, aus technischen, rechtlichen und/oder organisatorischen Gründen die Leistung an einem anderen Ort platziert und/oder in sonstiger geänderter Weise zu veröffentlichen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und insbesondere sichergestellt ist, dass durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels des Auftraggebers ausgeübt wird.
3.3 Sind keine Vereinbarungen zur Größe oder sonstigen Ausführung des Werbemittels getroffen, so erfolgt die Leistung in der nach Art des Werbemittels und des gewählten Titels/Online-Portals üblichen Weise.
3.4 Soweit nicht anders vereinbart, sind vereinbarte Werbemittel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Im Falle der Vereinbarung des Abrufes mehrerer Werbemittel sind die Werbemittel – soweit nicht anders vereinbart – innerhalb eines Jahres nach Erscheinen des ersten Werbemittels abzurufen, sofern das erste Werbemittel innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen wird.
3.5 Körperliche Korrektur-/Probe-/Freigabeabzüge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geliefert. Der übersandte Abzug gilt zwei Tage nach Absendung als dem Auftraggeber zugegangen. Gibt der Auftraggeber den Korrektur-/Probe-/Freigabeabzug/-ausdruck nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurück, gilt seine Genehmigung zum Druck als erteilt, worauf er bei Übersendung des Korrektur- /Freigabeabzuges hingewiesen wird.
3.6 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er Freigabeanfragen des Verlages hinsichtlich des Werbemittel- Inhaltes über den oder die vereinbarten Kommunikationswege (in der Regel per E-Mail, Post oder telefonisch) stets zeitnah, spätestens innerhalb von zehn Werktagen zur Kenntnis nehmen, diese prüfen und hierauf umgehend reagieren kann. Zeiträume, in denen dem Auftraggeber eine solche zeitnahe Reaktion nicht möglich ist (z. B. wegen Betriebsferien) wird der Auftraggeber dem Verlag rechtzeitig mitteilen.
3.7 Jeweils spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung zur Veröffentlichung/Zugänglichmachung vorgesehener Inhalte wird der Auftraggeber dem Verlag entweder eine schriftliche Mitteilung über die Freigabe zukommen lassen oder aber der Veröffentlichung/Zugänglichmachung widersprechen unter Angabe der gegen die Veröffentlichung/Zugänglichmachung sprechenden Gründe.
3.8 Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung zur Veröffentlichung/Zugänglichmachung vorgesehener Inhalte weder eine Freigabe noch ein Widerspruch durch den Auftraggeber, gelten die durch den Verlag mitgeteilten Inhalte als zur Veröffentlichung/Zugänglichmachung freigegeben. Auf diese Freigabewirkung wird der Verlag den Auftraggeber im Rahmen der Mitteilung hinweisen.
3.9 Soweit die Leistung Werkleistungselemente aufweist, gilt die Leistung mit der Freigabe als abgenommen. Der Auftraggeber darf die (Teil-)Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel und/oder Abweichungen verweigern.
3.10 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für durch den Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen.
3.11 Werbemittel, die vereinbarungsgemäß ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen einer Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig vor dem veröffentlichten Anzeigenschluss beim Verlag eingehen, dass dieser dem Auftraggeber gegebenenfalls noch vor dem Anzeigenschluss über eine nicht wunschgemäße Berücksichtigung benachrichtigen kann.
3.12 Rubrizierte Werbemittel werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
3.13 Der Verlag behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung/Zugänglichmachung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
3.14 Anzeigen, Beilagen, Durchhefter und Einkleber und andere Werbemittel, die durch Format oder Aufmachung beim Leser/Nutzer den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung, Zeitschrift oder sonstiger redaktioneller Inhalte erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, sind unzulässig.
3.15 Eine Ablehnung eines Auftrages nach den beiden vorstehenden Absätzen – zu der der Verlag berechtigt aber nicht verpflichtet ist – wird der Verlag dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
3.16 Verträge über Beilagen-, Durchhefter-, Einkleber- oder sonstige technische Sonderformen werden für den Verlag erst nach Vorlage eines entsprechenden Musters und dessen Billigung durch den Verlag bindend.
3.17 Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Werbung erkennbar sind, ist der Verlag berechtigt, mit dem Wort „Anzeige/Porträt“ kenntlich zu machen. Die Prüfungspflicht hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit des Werbemittels und dessen Gestaltung obliegt hiervon unangetastet dem Auftraggeber (vgl. Absätze 7.3 und 7.4).
3.18 Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Auftraggeber sind nicht vereinbart.
3.19 Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote an Stelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 500 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
3.20 Soweit die Leistung nach den vertraglichen Vereinbarungen eine Zugriffsanalyse (Erfolgsbetrachtung) beinhaltet, veranlasst der Verlag im vereinbarten Umfang eine Zugriffsanalyse durch einen Drittanbieter (in der Regel Google Analytics oder Piwik) und stellt dem Auftraggeber im vereinbarten Umfang (in der Regel am Ende der Laufzeit per E-Mail) eine Erfolgsbetrachtungen hinsichtlich des Werbemittels auf Basis der Analyse-Ergebnisse des Drittanbieters zur Verfügung.
3.21 Wird ein Leistungsauftrag aufgrund von Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, 40 % des Insertionspreises als Stornogebühr dem Verlag zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
3.22 Der Verlag ist stets berechtigt, die Leistungserbringung oder Teile hiervon durch andere Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe und/oder andere Subunternehmer und/oder Personen (alle im Folgenden „Erfüllungsgehilfen“ genannt) ausführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen dieser AGB oder anderer Vertragsunterlagen nur der Verlag als Leistender genannt wird.

4. Leistungsablehnung / Leistungsaussetzung

4.1 Der Verlag ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Verwendung, Einbindung, Veröffentlichung und/oder Zugänglichmachung von Materialien abzulehnen, soweit
4.1.1. technische Gründe entgegenstehen und/oder
4.1.2. Materialien oder deren Inhalte gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Materialien nicht i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen und/oder
4.1.3. der Auftraggeber gegen seine Verpflichtung aus den Absätzen 7.3 und/oder 7.4 verstößt.
4.2 Erlangt der Verlag erst nach Umsetzung oder Verwendung Kenntnis vom Vorliegen eines in Absatz 4.1 genannten Verstoßes, ist der Verlag ohne weitere Sachprüfung berechtigt, bis zum Erzielen einer einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung oder anderweitigen Klärung der Rechtslage die betroffenen Inhalte zu löschen oder die betroffene Leistung auszusetzen.
4.3 Aus den in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Vorgängen kann der Auftragnehmer keinerlei Erstattungs-, Schadens- oder sonstige Ansprüche oder Rechte gegenüber dem Verlag geltend machen. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet. Er kann jedoch den Vertrag außerordentlich mit einer Auslauffrist von zwei Wochen kündigen.

5. Portalzugang für die Überlassung von Inhalten

5.1 Im Falle der Überlassung einer Nutzerkennung und/oder eines Passwortes durch den Verlag für den Zugang zum Portal des Verlages für die Überlassung von Inhalten ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und keinen Dritten mitzuteilen.
5.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für jede Nutzung des Portals, die mithilfe seiner Nutzerkennung und seines Passworts ausgeführt wird. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Nutzerkennung und sein Passwort vor unautorisiertem Gebrauch geschützt sind. Sollte der Auftraggeber eine missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten bemerken oder vermuten, verpflichtet er sich, den Verlag unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Nutzungsrechtseinräumung

6.1 Soweit dem Verlag oder Dritten durch oder im Zusammenhang mit der Leistung, jeglichen Ergebnissen der Leistung oder Teilen hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Verlag dem Auftraggeber mit Eingang der vollständigen Bezahlung – im Falle der Beauftragung im Rahmen eines Onlinepaketes mit Eingang des Paketpreises – alle für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an der Leistung ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ruhen diese Nutzungsrechte.
6.2 Jede Weitergabe von durch den Verlag gestalteten Leistungsinhalten an Dritte sowie jede andere über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung durch den Auftraggeber ist untersagt.

7. Garantie / Mitwirkungspflichten / Haftung des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber ist für die Inhalte der Werbemittel, angelieferte Materialien und für alle gemachten Angaben sowie deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung, verantwortlich. Er sichert zu, dass er hinsichtlich sämtlicher angelieferter und/oder von ihm freigegebener Materialien über alle Rechte verfügt, die für die Leistung erforderlich sind.
7.2 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
7.3 Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, marken-, urheber-, namens-, persönlichkeitsrechtliche und sonstige rechtliche Fragen sowie etwaige Pflichtangaben (Preisangaben, Werbekennzeichnung, etc.) – soweit möglich auch schon vor Erteilung des Leistungsauftrages – von sich aus zu klären und sicherzustellen, dass durch ihn zur Verfügung gestellte Materialien, Beilagen und/oder freigegebene Inhalte und/oder sonstige durch den Auftraggeber veranlasste Gestaltungen und/oder Veröffentlichungen in jeder Beziehung verkehrssicher sind, allen gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften und technischen und/oder sonstigen Normen entsprechen und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen, Beilagen und beworbene Gegenstände/Leistungen uneingeschränkt verkaufs-, vertriebs und verkehrsfähig sind und durch den Verlag vertrieben, veröffentlicht und weitergegeben werden können. Werden Mehrwert-Rufnummern in Werbemitteln veröffentlicht, verpflichtet sich der Auftraggeber die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen.
7.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Materialien anzuliefern, die Inhalte aufweisen, die gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Insbesondere dürfen Materialien oder sonstige zur Verwendung überlassene Daten nicht i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen. Ebenso dürfen die Materialien keine Verlinkungen und Domains enthalten, die Inhalte der vorstehenden Art aufweisen oder darauf verweisen.
7.5 Soweit dem Auftraggeber oder Dritten im Hinblick auf die Materialien, die freigegebenen Inhalte, jegliche Leistungsergebnisse des Verlages oder Teile hiervon Urheber-, Leistungsschutzrechte oder sonstige Rechte zustehen oder entstehen, räumt der Auftraggeber dem Verlag, den mit diesem verbundenen Unternehmen und sämtlichen mit der Leistungserbringung befassten Erfüllungsgehilfen im für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang unwiderruflich die inhaltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzten, weiter übertragbaren Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte oder Befugnisse hinsichtlich der Materialien, aller Leistungen und deren Ergebnissen ein. Diese Nutzungsrechtseinräumung berechtigt den Verlag, seine verbundenen Unternehmen und seine Erfüllungsgehilfen zur Nutzung mittels aller technischen Verfahren, wie sie bereits heute bekannt sind oder zukünftig bekannt werden, und schließt insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Verbreitung, Übermittlung, Änderung, Bearbeitung, Verbindung mit anderen Werken und Medien ein und gilt in gleicher Weise für die Auswertung von Teilen der Leistungen des Verlages und deren Ergebnissen.
7.6 Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die geltend machen, dass die vertragsgemäße Nutzung durch den Auftraggeber überlassener Materialien und/oder freigegebener Inhalte und/oder sonstige durch den Auftraggeber veranlasste Gestaltungen und/oder Veröffentlichungen gegen Rechte Dritter verstößt, haftet allein der Auftraggeber.
7.7 Der Auftraggeber stellt den Verlag auf erstes Anfordern von allen diesbezüglichen Ansprüchen und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, den Verlag nach Kräften mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

8. Vertragslaufzeit / Kündigung

8.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. In Ermangelung einer Vereinbarung über den Beginn der Vertragslaufzeit beginnt die Laufzeit des Vertrages mit dem Beginn der Leistung, über den der Verlag den Auftraggeber informieren wird.
8.2 Der Verlag ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn
8.2.1. der Auftraggeber gegen gesetzliche Verbote oder in sonstiger Weise gegen seine aus den Absätzen 7.3 und 7.4 folgenden Pflichten verstößt,
8.2.2. der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung trotz Mahnung nicht entrichtet, 8.
2.3. vor Eingang der vollständigen Bezahlung beim Verlag die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels Masse abgelehnt wird,
8.2.4. vor Eingang der vollständigen Bezahlung beim Verlag begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers entstehen, insbesondere wenn ein Insolvenz- oder Schuldenregulierungsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt oder eröffnet wird, oder
8.2.5. eine nach derzeitigem Stand nicht vorherzusehende grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards oder andere Umstände eintreten, die es dem Verlag unzumutbar machen, die vertragliche Leistung zu erbringen.
8.3 In den Fällen der 8.2.1 bis 8.2.4 ist der Verlag berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der maßgebliche Teil der Leistung und Aufwendungen des Verlages bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erbracht wird, weshalb die Anrechnungspositionen im Falle einer Kündigung nach Veröffentlichung regelmäßig minimal ausfallen. 8.4 Im Falle des 8.2.5 hat der Auftraggeber für bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen des Verlages die Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
8.5 Nach Vertragsende ist der Verlag zur Löschung sämtlicher Materialien und Leistungsinhalte berechtigt.
8.6 Kündigt der Auftraggeber bzw. wird der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers ausnahmsweise mit Einverständnis des Anbieters aufgehoben, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters hiervon unangetastet; der Anbieter muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Vor dem Hintergrund, dass der maßgebliche Teil der Leistung und Aufwendungen durch den Anbieter bereits vor und/oder während der Anfangsphase des Leistungszeitraums erbracht wird, sind sich die Vertragsparteien einig, dass abweichend von § 648 Abs. 3 BGB vermutet wird, dass dem Anbieter 60 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Den Vertragsparteien wird der Nachweis höherer oder niedrigerer ersparter Aufwendungen oder eines anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerbs gestattet.

9. Haftung des Verlages / Mängelbeseitigung

9.1 Im Falle ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe der Leistung steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, so hat der Auftraggeber wahlweise ein Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rücktritt. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck der Leistung beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Preises des betroffenen Leistungsteils). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.2 Soweit die Leistung unter Verwendung von Software erbracht wird, ist dem Auftraggeber bewusst, dass Software niemals vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Eine fehlerhafte Leistung liegt insbesondere nicht vor, wenn eine fehlerhafte Darstellung der Leistung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und -hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z. B. anderen Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern), oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des vertraglich vereinbarten Erscheinungstermins andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.3 Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind Mängelrügen dem Verlag innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, auch auf Schadensersatz, beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate.
9.4 Fällt die Leistung aus Gründen aus oder verzögert sich aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. technische Probleme von Plattformbetreibern, Providern oder Netzbetreibern) oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Leistung nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlages bestehen. Wird durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich, so wird der Verlag von der Leistungspflicht frei. Die vertraglichen Ansprüche des Verlages lässt dies unberührt. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
9.5 Kommt der Verlag schuldhaft mit der Leistung in Verzug und ist der Auftraggeber Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann der Auftraggeber, – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – wegen des Verzögerungsschadens eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der vom Verzug betroffenen Leistungen verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen des schuldhaften Verzugs stehen dem Auftraggeber, welcher Unternehmer oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, nur in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Vereinbarung eines Fixgeschäftes zu.
9.6 Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
9.7 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Als vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
9.8 Nicht zu vertreten hat der Verlag, wenn einzelne seiner Angestellten oder solcher seiner verbundenen Unternehmen oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Werbeaufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im Massengeschäft).
9.9 Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung.
9.10 Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung des Verlages für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Als wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten anzusehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.11 Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
9.12 Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Verjährungsregeln gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für auf arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhende Ansprüche sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verlages.

10. Änderungen von AGB, Leistungskonditionen und/oder Preisen

10.1 Der Verlag ist berechtigt, AGB, Leistungskonditionen und/oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Verlages für den Auftraggeber zumutbar ist. Die Änderungen wird der Verlag dem Auftraggeber in Textform (E-Mail oder ggf. ein anderer vereinbarter Kommunikationskanal) oder schriftlich mitteilen.
10.2 Der Verlag behält sich darüber hinaus vor, AGB zu ändern,
10.2.1. wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist;
10.2.2. wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber;
10.2.3. wenn der Verlag verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
10.2.4. wenn der Verlag damit einem gegen den Verlag gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder
10.2.5. wenn der Verlag zusätzliche, gänzlich neue Produkte, Dienstleistungen, Dienste oder Produkt-/Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Leistungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert. Der Verlag wird den Auftraggeber über solche Änderungen der AGB informieren.
10.3 Beabsichtigt der Verlag über den in den Absätzen 10.1 und 10.2 beschriebenen Umfang hinausgehende Änderungen in Bezug auf AGB, vereinbarte Leistungskonditionen und/oder vereinbarte Preise, wird er diese Änderungen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden auf die vereinbarte Weise (E-Mail, schriftlich oder auf einem anderen vereinbarten Kommunikationskanal) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich Widerspruch einlegt. Der Verlag wird den Auftraggeber auf diese Folge in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber Änderungen, steht dem Verlag das Recht zu, den Vertrag oder von den Änderungen betroffene Teile des Vertrages mit einer Frist von zwei Monaten durch außerordentliche Kündigung zu beenden; dieses Sonderkündigungsrecht hat der Verlag innerhalb von einem Monat nach Widerspruch des Auftraggebers auszuüben.

11. Zahlungen / Aufrechnung / Zurückbehaltung

11.1 Der Preis der Leistung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Verlages.
11.2 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung des Werbemittels übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
11.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
11.4 Hat der Auftraggeber dem Verlag eine Einzugsermächtigung bzw. nach erfolgter Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Bankeinzug. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen hat.
11.5 Der Verlag übersendet nach eigener Wahl dem Auftraggeber Rechnungen per E-Mail oder per Post. Ggf. stimmt der Auftraggeber einer ausschließlichen Versendung der Rechnung per E-Mail zu und ist damit einverstanden, dass in diesem Fall eine Rechnung in Papierform nicht geschuldet ist.
11.6 Der Verlag liefert mit der Rechnung bei Vereinbarung einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschaffen werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
11.7 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Mehrwertsteuer ist der Satz maßgeblich, der am Ende des jeweiligen Leistungszeitraumes gültig ist.
11.8 Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann der Verlag für jede Mahnung einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 9,00 Euro erheben, wobei dem Auftraggeber der Nachweis gestattet ist, dass dem Verlag kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11.9 Auftragsvermittler und sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für den Verlag entgegenzunehmen.
11.10 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist der Verlag berechtigt, Zinsen sowie die Einziehungskosten zu berechnen.
11.11 Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann der Verlag
11.11.1. die Leistung aussetzen,
11.11.2. ohne Rücksicht auf ursprünglich vereinbarte Zahlungsziele sämtliche für die (restliche) Vertragslaufzeit vereinbarte Beträge sofort fällig stellen und
11.11.3. die weitere Leistungserbringung von dem Ausgleich sämtlicher offen stehender Beträge abhängig machen.
Die Absätze 11.11.2 und 11.11.3 gelten entsprechend, wenn vor Eingang der vollständigen Bezahlung beim Verlag die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels Masse abgelehnt wird oder aus sonstigen Gründen objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen.
11.12 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Rückabwicklungsansprüche eines Verbrauchers nach Widerruf des Vertrages bleiben hiervon unangetastet.
11.13 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis gegenüber dem Verlag bestehen.

12. Datenschutz

12.1 Der Verlag ist berechtigt, personenbezogene Daten im für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang zu verarbeiten.
12.2 Soweit der Verlag vereinbarungsgemäß im Auftrage des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet („Auftragsverarbeitung“), werden als Ergänzung zu allen zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vereinbarungen, anlässlich derer der Verlag, seine Erfüllungsgehilfen oder andere durch ihn beauftragte Personen und Unterauftragnehmer in Kontakt mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetze kommen, die auf die jeweiligen Produkte und Leistungen bezogenen Regelungen zur Auftragsverarbeitung des Verlags einbezogen, welche unter schluetersche.de/agb einsehbar und abrufbar. sind.

13. Alternative Streitbeilegung

13.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS- Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@schluetersche.de.
13.2 Der Verlag ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Sonstiges

14.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Hannover, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
14.3 Sollten eine oder mehrere der in diesen AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die den durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht.

Stand: Oktober 2024